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Förderungsangebot



Hinweis


Für die nächste Vorstandssitzung am 6. November 2024 werden nur Stipendienanträge angenommen.

Die nächste Vorstandssitzung, in der über Geräteanträge entschieden wird, findet im Frühjahr 2025 statt.

Einreichungstermin


Letzter Einreichungstermin im Stiftungsbüro:
7. Oktober 2024

Welche Projekte fördern wir?

In der ersten Satzung der damals noch als „Maria Sonnenfeld Gedächtnisstiftung“ bezeichneten Stiftung hat der Stifter Hans Sonnenfeld im Jahr 1974 „zum Gedenken an seine geliebte Frau“ verfügt, dass der Zweck der Stiftung die Förderung der Wissenschaft auf medizinischem Gebiet ist.

So heißt es in § 2 der damaligen Satzung: „Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erforschung moderner Knochenbehandlungsmethoden“.

Darüber hinaus hat der Stifter weitsichtig damals schon eine Zweckerweiterung verfügt, die in Abhängigkeit der finanziellen Ausstattung den jeweils amtierenden Vorstand ermächtigt, die Forschung auf „neu auftretende Krankheiten oder neue Fragestellungen“ zu erweitern.

Von der Möglichkeit der Satzungserweiterung und -präzisierung wurde in den zurückliegenden 50 Jahren einige Male Gebrauch gemacht. So wurde die Unterstützung der medizinischen Forschungstätigkeit durch die Möglichkeit der Anschaffung moderner, medizinischer Geräte konkretisiert.

Eine Verbreiterung des Stiftungszweckes erfolgte durch die explizite Einführung der Vergabe von Promotionsstipendien für medizinische Nachwuchsforscher. Ebenfalls förderungswürdig sind Forschungsarbeiten im Bereich der Sozialmedizin und die Errichtung von Stiftungsprofessuren.