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Geräte-
anschaffungen



Hinweis


Die nächste Vorstandssitzung, in der über Geräteanträge entschieden wird, findet im Frühjahr 2025 statt.

Einreichungstermin


Der letzte Einreichungstermin im Stiftungsbüro wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Anschaffung medizinischer Geräte

Der Ursprung der Unterstützungszahlungen der Stiftung liegt in der Finanzierung bzw. Teilfinanzierung medizinischer Gerätschaften. Der erste Empfänger von Fördermitteln war Prof. Dr. med. h.c. Nonnemann, ein Chirurg, der sich auf dem Gebiet der Knochenheilkunde einen Namen gemacht hatte und für seine Experimente Unterstützung benötigte.

Die Kriterien für die Genehmigung einer Geräteanschaffung haben sich in den zurückliegenden 50 Jahren unwesentlich verändert. Nicht immer sind die einzelnen Träger von Forschungseinrichtungen finanziell in der Lage, benötigte (Ersatz-) Beschaffungen von Geräten zu genehmigen. Hier prüft die Stiftung gerne, ob sie in solchen Fällen einspringen kann. Die Art und der Zweck der Nutzung sind nicht eingeschränkt, auch das Finanzierungsvolumen obliegt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes. Hier ist anzumerken, dass eine Größenordnung von +/- € 25.000 je Antrag den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung entspricht. Für deutlich größere Auftragsvolumina besteht die Möglichkeit einer Teilfinanzierung.
Förderlich für eine Antragsbewilligung ist, wenn eine Mehrfachnutzung des Gerätes (multi-use) durch unterschiedliche Arbeitsgruppen möglich ist.

Antragsverfahren

Ein Antrag für eine Gerätefinanzierung kann formlos gestellt werden.

Folgende Punkte sollten in dem Antrag behandelt werden:

- Projektbeschreibung und Arbeitsprogramm
- Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten
- Lebenslauf des Antragsstellers
- Votum des Instituts- / Arbeitsgruppenleiters
- Hersteller- / Lieferangebote inkl. evtl. Rabatte

Dem Antrag muss zu entnehmen sein, ob es sich um ein eigenständiges Vorhaben handelt oder ob die Forschung in ein größeres Vorhaben eingebunden ist. Die sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Forschungsarbeiten müssen erkennbar sein.
Ergänzende Unterlagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung des Stiftungsvorstandes sind wünschenswert.
Eingehende Anträge werden vom Stiftungsvorstand geprüft und mehrheitlich entschieden. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine gutachterliche Stellungnahme geeigneter Fachleute eingeholt werden. Getroffene Entscheidungen werden dem Antragsteller ohne Begründung schriftlich mitgeteilt.

Die Beschaffung der Geräte erfolgt durch die Stiftung auf Vorschlag des Antragsstellers nach Vorliegen verschiedener Herstellerangebote. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden in Abstimmung mit dem Antragsteller von der Stiftung verhandelt.
Die Eigentumsrechte an dem erworbenen Gerät und ggf. dem Zubehör gehen auf den Rechtsträger der Forschung über.

Der Empfänger von Fördermitteln aus der Sonnenfeld Stiftung ist verpflichtet, entweder nach zwei Jahren nach Mittelvergabe oder nach Abschluss des Forschungsvorhabens einen Bericht über den Stand und den erzielten Fortschritt vorzulegen. Darin muss der Nutzen der von der Stiftung bereitgestellten Geräte erkennbar sein. Auf die deutliche Darstellung der erzielten Resultate wird besonderer Wert gelegt.

Vom Empfänger der Fördermittel wird erwartet, dass der Abschlussbericht einen Vorschlag beinhaltet, der die weitere Nutzung der Geräte aufzeigt.